Die Täter legten gegen ein Uhr nachts in drei Müllcontainern nahe einer geplanten Unterkunft für Geflüchtete Feuer. Durch die Flammen wurde der Giebel des Hauses beschädigt. Die Bundesregierung verzeichnet die Tat als Brandstiftung (§306 StGB). Diese wird als PMK-rechts zugeordnet.