Auf eine geplante Unterkunft für Geflüchtete wurde ein Brandanschlag verübt. Das Haus ist anschließend zunächst nicht mehr bewohnbar. Der Hauseigentümer sprach von Einschüchterungsversuchen im Vorfeld. Die Bundesregierung (BT Drucksache 18/5686) registriert eine schwere Brandstiftung (§306a StGB). Die Tat wird als PMK-rechts zugeordnet. Update 4.12.15: Am 3. Dezember werden zwei Männer (37 und 41 Jahre) wegen der Brandstiftung festgenommen, die die Tat auch gestanden haben solle. Als Motiv sollen sie "Fremdenfeindlichkeit" genannt haben. Sechs Wochen nach dem Brandanschlag hätten die beiden Männer erneut versucht, die Unterkunft zu verhindern. Sie seien in das Haus eingedrungen und hätten die Wasserhähne aufgedreht, um das Haus zu fluten, so die Staatsanwaltschaft.